Der Energieausweis

Die Bundesregierung hatte am 27.06.2007 die am 08.Juni vom
Bundesrat beschlossenen Änderungen angenommen. Demnach
sind erste Energiepässe bzw. Energieausweise (bei Verkauf,
Vermietung oder Leasing) ab dem 01.07.2008 auszustellen.

Pflicht:

Für Wohngebäude die vor 1965 fertig gestellt worden sind,
gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008, für alle später erstellten
Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungs-
gebäude“ ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

Bedarfsausweise wurden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude
mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen
verpflichtend:

1. Der Bauantrag ist vor der ersten Wärmeschutzverordnung
vom November 1977 gestellt worden.

2. Es wurden zwischenzeitlich keine Maßnahmen durchgeführt,
das Gebäude auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977
zu bringen.

Bei Wohngebäuden die nicht unter die oben genannten Regelungen
fallen, kann zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis gewählt werden.

Was ist der Energieausweis ?

Ein Dokument, das alle wichtigen energetischen Kennwerte die Einfluss auf den Energieverbrauch einer Wohnimmobilie haben, ausweist.
Wie beim Kauf einer Gefriertruhe an der ein Energieeffizienzlabel
(z.B. Level A) angebracht ist, hilft der Energieausweis bei der energetischen Gebäudebewertung.

Gute Gründe für den Energieausweis

Für viele Eigentümer und Mieter ist Ihr Energieverbrauch eine unbekannte Größe in einer Grauzone, obwohl dieser
einen nicht zu vernachlässigenden Anteil Ihres jährlichen
Einkommens ausmacht.

An dieser Stelle verschafft der Energieausweis Vergleichsmöglichkeiten zwischen ähnlichen Gebäuden.
Durch die übersichtliche Aufstellung der gebäudespezifischen Bedarfswerte, kann man sich schnell einen Überblick darüber verschaffen, ob mit hohen oder geringen Nebenkosten gerechnet werden muss.

Der Energieausweis kann also eine sehr gute Entscheidungshilfe beim Wohnraumverkauf- oder der Anmietung sein.

Der Energieausweis zeigt Ihnen nicht nur den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes nach EnEV, sondern er weist auch Modernisierungsvorschläge mit den zugehörigen „neuen“ Bedarfswerten aus.

Download: Informationen zum Referentenentwurf der
Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 17.11.2006 als PDF

Energieberatung und steigende Energiekosten
Anfang 2002 kosteten 3000 Liter Heizöl (entsprechen ca. 33540 kWh)
noch rund 1080 EUR, im September 2005 bis zu 2250 EUR
(33540 kWh Erdgas bis zu 2146 EUR).
Das entspricht einer Preissteigerung von 108% in drei Jahren – Tendenz steigend.

Wie viel Energie verbraucht Ihr Haus pro Jahr ?
Der Verbrauch beim Auto wird in Litern/100 km angegeben, bei Gebäuden gibt man den Energieverbrauch in kWh/m2 Wohnfläche und Jahr an.
Ein Liter Heizöl oder ein Kubikmeter Erdgas entsprechen etwa 10 kWh.
Beispiel: Ein vor 1980 gebautes Einfamilienhaus verbraucht 300 kWh/m2a, ein marktüblich gedämmtes Einfamilienhaus mit moderner Anlagentechnik 100 kWh/m2a.
Dieser Wert ist bei allen Gebäudetypen und Baujahren erreichbar und mit besonderen Maßnahmen auch noch deutlich zu unterschreiten.

Wo kann man mit der Modernisierung ansetzen ?
Die Möglichkeiten sind vielseitig und lassen sich kombinieren.
Modernisieren kostet natürlich Geld, doch wer sorgfältig plant und sein Haus insgesamt betrachtet, kann den Kosten erhebliche Einsparungen gegenüberstellen.

Hier einige Modernisierungsvorschläge

  • Außendämmung WDVS
  • Innendämmung z.B. bei einem Fachwerkhaus oder denkmalgeschützter Fassade
  • Dämmung oberste Geschossdecke (Decke zum Dachraum)
  • Dämmung Steildach
  • Dämmung Kellerdecke (Keller unbeheizt)
  • Austausch Fenster
  • Austausch Anlagentechnik (z.B. Biomasse, Wärmepumpe oder Brennwerttechnik)
  • Unterstützung der Warmwassererwärmung über Solarkollektoren

Der Austausch des alten Heizkessels steht bei vielen Eigentümern meist an erster Stelle. Dabei sollte folgendes bedacht werden:

Durch den Einbau eines modernen Heizsystems wird durch die effizientere Betriebsweise Energie und Geld gespart. Bei einer Modernisierung ist es aber ratsam Maßnahmen zu ergreifen, um die Wärme erstmal im Gebäude zu halten, denn der Energiebedarf ändert sich bei unveränderter Gebäudehülle nicht.

Wird der Wärmeverlust über die Gebäudehülle durch Dämmaßnahmen oder den Einbau neuer Fenster reduziert, kann auch der Heizkessel in seiner Leistung dementsprechend kleiner ausgelegt werden.

Moderne Niedertemperatur- und Brennwerttechnik nutzen die eingesetzte Energie bis zu 15% besser aus.

Welche Investitionen und Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind, erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen einer Energieberatung.

Tipp:
Jede Bau- und Modernisierungsentscheidung wirkt lange nach und Verbesserungen werden später oft unverhältnismäßig teuer. Wenn Sie ohnehin modernisieren möchten und z.B. das Baugerüst einmal steht, sollten Sie ein großzügiges und in sich stimmiges Sanierungskonzept umsetzen. Betrachten Sie eventuelle Mehrkosten der energetischen Gebäudesanierung als „Versicherung“ gegen Energiepreissteigerungen.

Ihre Vorteile der Energieeinsparung

  • Enormes Einsparpotential bei den Energiekosten
  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Reduktion des Schadstoffausstoßes (NOx, etc.)
  • Schutz und Erhaltung der Bausubstanz
  • Angenehmes Raumklima
  • Bessere Vermiet- und Veräußerbarkeit Ihrer Wohnimmobilie
  • Wertsteigerung Ihres Hauses
  • Steigerung der Wohnqualität durch mehr Behaglichkeit

Gerne erläutern wir Ihnen alle Möglichkeiten
in einem persönlichen „Vor-Ort-Beratungsgespräch“